Zum Begriff
In den Formulierungen des »non-aggression principle« (1) heißt es, »aggression« solle meinen »initiation or threatening of violence [bzw.] force [bzw.] power« (2). Diese Definition setzt gerade nicht voraus, dass es keine Aggression in diesem Sinne geben werde, wie manche naiven Formulierungen aus dem früheren Anarchismus zu versprechen scheinen (3), sondern dass
a) »initiation or threatening of violence« als Rechtsbruch vorkommt und
b) mit defensiver »violence« (»force« | »power«) beantwortet und abgewehrt werden darf.
Nun haben wir dabei die typische von Goodman beschriebene Dialektik auch hier, obwohl nicht mit dem Begriff »Aggression«, sondern mit dem der Gewalt (4), des Zwanges oder der Kraft: Es gibt eine gute (erlaubte) Gewalt als Verteidigung und eine schlechte (verbotene) Gewalt als Angriff: Der gleiche Begriff in entgegen gesetzter ethischer Bewertung. Tatsächlich sind ja viele (die meisten) physiologischen und psychologischen Voraussetzungen und Vorgänge der aggressiven und der defensiven Gewalt identisch.
Mit dieser Überlegung könnte sich der Unterschied zwischen Goodman und Rothbard als begrifflicher, nicht inhaltlicher Art erweisen.
Die unfertige Gesellschaft
Nun scheint es so, dass Rothbard in »Ethics of Liberty« eine geschlossene Theorie des Erlaubten bzw. Verbotenen entwickelt: Alle ethischen Fragen bzw. Strittigkeiten sind eigentlich geklärt. Dagegen plädiert Goodman für eine Utopie, in welcher sich Vergesellschaftung durch die handelnden Individuen aus dem Wechselspiel von Kooperation und Konflikt ergibt: Möglichst wenig vorgefertigte Normen.
Innerhalb des Rahmens, den Rothbard mit der politischen Ethik der privaten Moral steckt, spielt sich allerdings das meiste dessen ab, was wir gesellschaftliches Leben nennen und hier wird es, gerade weil es keine Zentralinstanz gibt, die alles regelt, durchaus Konflikte und Auseinandersetzungen geben (genau das, was Goodman als für die offene Gesellschaft notwendige Aggression bezeichnet).
Darüber hinaus ist auch Rothbards politische Ethik weitaus weniger hermetisch, als es die seinem Temperament entsprechende Sprache nahe legt. Denn wenn seine Argumente, die sich als unvermeidliche logische Deduktionen präsentieren, nicht durch eine Zentralgewalt durchgesetzt werden, haben sie keinen anderen Status als eben den der Überzeugungskraft. Es eröffnet sich ein weites Feld für Aggressivität in Goodmans Sinne.
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(1) Die Bezeichnung »non-aggression axiom« halte ich zumindest für unglücklich, da sie nahe legt, dass es sich um eine begründungslose (begründungsunfähige) Setzung handle. Keine gute Grundlage für eine Ethik, wenn sie sich nicht auf Offenbarung stützt.
(2) Je nach Quelle.
(3) Oberflächlich gelesen ist das so bei Kropotkin. Aber mein Lieblingszitat bezüglich des Ausschlusses eines faulen Genossen zeigt, dass es auch im Anarchokommunismus nicht ohne Aggression (im gestalttherapeutischen Sinne) leben lässt.
(4) Auch Goodman hat vor »Gestalt Therapy«, nämlich 1945 (!), diese Dialektik mit dem Begriff »violence« (»natural violence«) entwickelt (auf Deutsch in: Paul Goodman, Einmischungen: Ein Reader, Bergisch Gladbach 2011). Dass er in »Gestalt Therapy« den Begriff »Aggression« benutzte, ist vermutlich auf den Einfluss von Fritz Perls zurückzuführen.
Die Textgrundlage für diese Serie von Blog-Eintragungen zur gestalttherapeutischen Aggressionstheorie wird veröffentlicht in: Stefan Blankertz, Gestalttherapie Essentials: Das Wichtigste aus dem Grundlagenwerk von Perls, Hefferline und Goodman, Wuppertal 2012, erscheint im März.