Angeregt von einer Bemerkung von Stefan Sedlaczek hier Überlegungen zur Anwendung des Rothbard-Paradigmas von der Unterscheidung zwischen politischer Ethik und privater Moral: Thema Abtreibung. Der Ausgangspunkt der Diskussion ist meist die Frage, ob ungeborene Föten oder Embryos als „Menschen“ zu bezeichnen seien. Die moderne Medizintechnik, die Embryos sichtbar werden lässt, und Frühgeburten überlebensfähig macht, verwischt die ehemals so klaren Grenze zwischen „schon Mensch“ und „noch nicht Mensch“. Diskussionen, die an dieser Frage ansetzen, verlaufen unbefriedigend und setzten dann letztendlich willkürliche Grenzen wie z.B. „Mensch schon bei Empfängnis“ (d.h. auch die „Pille danach“ wäre Mord) oder „Mensch erst im Xten Monat der Schwangerschaft“. Ich schlage einen anderen Weg der Argumentation vor.
Abtreibungsgegner enteignen werdenden Mütter
Der Abtreibungsgegner (A) verlangt von der werdenden Mutter (M), ein drittes Wesen zu erhalten, das ungeborene Kind (K) nämlich. Hierzu muss M ihre Ressourcen (Zeit, Geld, Gesundheit) langfristig binden. Damit entspricht das Verhältnis zwischen Abtreibungsgegner und werdender Mutter dem üblichen wohlfahrtsstaatlichen Denken. Denn mit der gleichen Logik könnte A von M fordern, z.B. hungernde Kinder in Afrika mit ihrem Geld zu unterstützen. A eignet sich auf diese Weise Kontrolle über die Ressourcen von M an. Es geht also nicht um die Frage, ob K ein Mensch sei oder nicht, sondern ob es rechtens ist, dass M durch A gezwungen wird, K zu erhalten.
Es kann allerdings ein Unterschied dazwischen geltend gemacht werden, ob K ein ungeborenes Kind oder ein anderer Mensch ist, denn M hat K in Existenz gebracht bzw. war daran beteiligt. Doch kann aus „etwas in Existenz bringen“ abgeleitet werden, „unbedingt verpflichtet sein, es zu erhalten“? Unabhängig von dieser Frage ändert der genannte Unterschied nichts an der zugrundeliegenden Beziehung zwischen A und M: A fordert M auf, mit ihren Ressourcen den Wunsch von A zu befriedigen.
Es muss auch der Sonderfall der Vergewaltigung mit folgender Schwangerschaft betrachtet werden, bei dem der Vergewaltiger (V) das „In-Existenz-Bringen“ M aufgenötigt hat. Zumindest in einem solchen Fall müsste A die Abtreibung gestatten. Dieser Fall führt uns zu einer weiteren Überlegung: Warum kann A ausschließlich von M verlangen, K zu erhalten? Verallgemeinern wir V auf „Vater“, so wäre der folgerichtige Schritt von A, nicht nur M, sondern auch (oder vor allem) V zur Erhaltung von K zu zwingen. Es muss einleuchten, dass damit der wohlfahrtsstaatliche Charakter von A noch deutlicher zu Tage träte. Ergo: Die meist rechten Abtreibungsgegner argumentieren genauso wie linke Wohlfahrtsstaatsbefürworter!
Abtreibungsgegner bevormunden ungeborene Kinder
A hat nicht nur M gegenüber eine wohlfahrtsstaatliche Beziehung, sondern auch K gegenüber. A meint nämlich zu wissen, dass das Interesse von K unbedingtes Überlebenwollen sei. Diese bevormundende Haltung äußert sich z.B. ebenso im Verbot von Sterbehilfe oder in der generellen Vermutung, dass Selbstmord auf psychischer Krankheit (und nicht auf Entscheidung) beruhe. Ein gescheiterter Selbstmordversuch ist zwar in Deutschland inzwischen straffrei, wird aber immer noch oft mit Zwangs-Psychiatrisierung geahndet. Sehen wir uns die Gründe für Abtreibung an, so stellt sich schnell heraus, dass es für K durchaus Gründe geben könnte, nicht unbedingt überleben zu wollen. Auf dem Höhepunkt seiner Leiden verfluchte Hiob den Tag seiner Geburt. Hiob gilt als überaus gottgefällig und als vorbildlicher Mensch sowohl im Judentum als auch in der Christenheit und bei den Moslems.
Den klarsten Fall stellt eine zu erwartende schwere Behinderung von K dar. Es kann mit der gleichen Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass K unter der Bedingung von Behinderung nicht überleben wollen würde wie umgekehrt. Zu großer Aufregung hat kürzlich der Fall eines schwerbehinderten Menschen geführt, der gegen seine Mutter klagte, weil sie ihn nicht abgetrieben hatte! Man kann K nicht fragen, und K kann weder antworten noch entscheiden. Aber wer entscheidet für K? Oder konkreter gefragt: Mit welchem Recht beansprucht A, für K entscheiden zu können? Warum nicht M? Gehen wir zu dem Argument zurück, M sei verpflichtet, K zu erhalten, weil M daran beteiligt war, K in Existenz zu bringen. Es wäre doch naheliegend, M (statt A) als diejenige anzusehen, die das Interesse von K wahrnimmt.
Auch hier wieder ist das Muster der Argumentation der rechten Abtreibungsgegner ihren linken Pendants ebenbürtig: Die Wohlfahrtsstaatler behaupten, die Bürokratie müsse in die Erziehung der Eltern eingreifen, wenn es Schaden an Leib und Leben der Kinder abzuwenden gelten, z.B. weil die Kinder zu dick oder zu dünn sind, weil sie einer dem Staat nicht genehmen Religion augesetzt werden, weil sie eine vom Staat nicht anerkannte medizinische Behandlung erhalten usw. Einziger Unterschied: Die Bevormundugsabsicht der Rechten richtet sich auf die Zeit vor, die der Linken auf die Zeit nach der Geburt.
Die meisten Abtreibungsgegner gestehen zu, dass eine Abtreibung dann gestattet wäre, wenn die Entscheidung zwischen „Leben der (werdenden) Mutter“ und „Leben des (ungeborenen) Kindes“ zu fällen sei. Dies zeigt, dass im Verhältnis zwischen (werdender) Mutter und (ungeborenem) Kind eine Abwägung zwischen den Gütern durchaus im Bereich des moralisch Richtigen liegen kann, gerade wenn es um Leben und Tod geht. Im Verhältnis einer Mutter zu ihrem geborenen Kind wäre es demgegenüber ausgeschlossen, das Kind ohne dessen Zustimmung für das Leben der Mutter zu opfern. Das wäre Mord.
Eine Güter-Abwägung findet in allen Situationen statt, in welchen sich eine werdende Mutter für eine Abtreibung entscheidet. Etwa: Eine Abtreibung nach einer zur Schwangerschaft führenden Vergewaltigung könnte so angesehen werden, dass dem Kind ein Leben in dem Bewusstsein erspart wird, aus einem Verbrechen hervorgegangen zu sein. Oder: Eine Abtreibung in einer für die Mutter wirtschaftlich unsicheren Lage könnte so angesehen werden, dass dem Kind ein Leben in Armut erspart wird. Oder: Die Abtreibung eines unerwünschten Kindes erspart diesem ein Leben ohne mütterliche Liebe. Kleinkinder, die zu wenig Zuwendung erhalten, können übrigens krank werden oder gar sterben. Dies Phänomen ist in der Psychologie unter dem Begriff „Hospitalismus“ bekannt. Die Abtreibungsgegner müssten also nicht nur Mutter (und Vater) zur Erhaltung des (unerwünschten) Kindes zwingen, sondern auch dazu, es zu lieben. Eins führt zum anderen – und zwar in den sozialen Überwachungsstaat.
Wie ein betroffenes Kind entscheiden würde, kann niemand wissen. Aber ich sehe keinen vernünftigen Grund dafür, dass Abtreibungsgegner meinen, mit mehr Recht im Namen des ungeborenen Kindes entscheiden zu können als die werdende Mutter. Dies können sie bloß, wenn sie behaupten, dass jeder Mensch unter beliebigen Bedingungen unbedingt überleben wolle. Das ist offensichtlich empirisch falsch und wäre darum nur wiederum als bevormundende Normierung zu formulieren: Jeder Mensch müsse unter allen Umständen überleben wollen.
Möglichkeiten der Abtreibungsgegner
Die von mir vorgelegte Argumentation besagt nur, dass Abtreibungsgegner werdende Mütter nicht zwingen dürfen, ungewollte Kinder auszutragen. Sie besagt nicht, dass sie Abtreibungen moralisch unanfechtbar finden müssen. Vielmehr können sie alles das gegen Abtreibungen unternehmen, was keinen Zwang zu Hilfe nimmt.
Zunächst einmal können Abtreibungsgegner versuchen, werdende Mütter davon zu überzeugen, dass Abtreibungen abzulehnen seien. Sie können beispielsweise religiöse Argumente anführen oder Bilder zeigen, auf denen zu sehen ist, wie stark Föten bereits menschliche Züge erkennen lassen. Sie können sogar erklären, abtreibende Frauen oder generell Abtreibungsbefürworter zu boykottieren und zu diskriminieren.
Vor allem aber können Abtreibungsgegner werdenden Müttern, die an Abtreibung denken, in ihrer Not beistehen, also ihnen materielle oder psychologische Hilfe anbieten (in der libertären Gesellschaft selbstverständlich nur auf freiwilliger Basis, sowohl was die Ressourcen als auch was die Annahme betrifft!) oder sich zur Adoption des geborenen Kindes bereit erklären.
Ganz persönlich empfinde ich Abtreibungsgegner als heuchlerisch, wenn sie werdende Mütter zum Austragen der Kinder zwingen wollen, aber nicht bereit sind, eigene Ressourcen für die Aufzucht der Kinder bereit zu stellen. Wenn die Abtreibungsgegner eine Stiftung zur Hilfe von werdenden Müttern in materieller oder psychischer Not finanzieren würden, könnte die Zahl der Abtreibungen sicherlich deutlich gesenkt werden. Eine solche Stiftung wäre der freiheitliche Weg.
Comment / 04-18-2008 / 09:30
Diese Argumentation funktioniert leider nicht. Und das sage ich als jemand der durchaus Abtreibungen bis zur Geburt akzeptiert. Du übersiehst nämlich einen entscheidenen Punkt: Die Mutter ist für die Situation des Kindes verantwortlich. Wenn ich jemanden in meiner Wohnung einsperre und ihn dann nichts zu Essen gebe oder die Wohnung abfackel, dann ist das Mord. Da kann ich nicht argumentieren, der Eingesperrte würde ja auf meine Kosten leben, mich also meiner Rechte berauben.
Deine Argumentation funktioniert nur dann, wenn sich das Kind auf eigene Initiative im Bauch der Mutter eingenistet hätte. Hat es aber nicht.
Und die Argumentation, dass man das Kind bevormunden würde finde ich auch etwas sehr theoretisch. Einem ungeborenen Kind die volle Mündigkeit zuzusprechen geht ein wenig an der Realität vorbei. Ausserdem greift hier auch die obere Argumentation. Die Mutter ist an der Situation des Kindes schuld und deswegen müßte man das Kind erst einmal fragen, bevor man es umbringt. Kann man aber nicht. Also ist die einzige Möglichkeit es weiter leben zu lassen. Vorrausgesetzt man sieht es schon als menschliches Leben an, was ich persönlich nicht tue.
Comment / 04-18-2008 / 12:21
Sehr interessante Argumentation, obwohl ich selbst Abtreibungsgegner bin. Eins verstehe ich nicht: wenn es gleich wahscheinlich ist, dass das Kind leben will und dass es nicht überleben wollte – wie legitimiert man dann eine für das eine oder das andere?
Nehmen wir den Fall, dass wir uns für das Nichtüberleben entscheiden: wer kann hier behaupten, dass wir mit der Entscheidung richtig lagen?
Und beim Fall des Überleben-Lassens: hier können wir später den Betroffenen selbst befragen, ob die Entscheidung richtig war.
Erschwerend kommt hinzu, dass wir nicht mit allerletzter Gewissheit sagen können, ob der Fötus bereits ein Mensch ist. Wenn wir das könnten, wäre das Ganze ja kein Problem. Selbst Abtreibungsbefürworter vertreten ja nur die MEINUNG, dass der Fötus kein Mensch sei (“Vorrausgesetzt man sieht es schon als menschliches Leben an, was ich persönlich nicht tue”
. Während Abtreiungsgegner der MEINUNG sind, dass er doch ein Mensch ist.
Wenn wir also bereits in dieser Frage Ungewissheit haben, wer legitimiert dann überhaupt jegliche Entscheidung über das Leben dieses anderen Menschen?
Zur Verdeutlichung: man nehme eine Black Box, in der sich ein Mensch befinden könnte. Wir wissen nicht, ob sich tatsächlich ein Mensch drinnen befindet. Haben wir dann überhaupt eine Berechtigung, diese Black Box zu zerstören? Zum Beispiel darauf zu schießen? Müssen wir nicht VOR allen anderen Entscheidungen SICHER sein, dass sich Niemand da drinnen befindet?
Wie können wir also vorab ausschließen, dass es sich beim Fötus um einen Menschen handelt?
Interessant sind dazu doch vor allem die Äußerungen von Stammzellforschern, wie z.B. Oliver Brüstle, der zwar an embryonalen Stammzellen forscht, andererseits aber sagt, dass es sich beim Embryo “natürlich um Menschen handelt”.
Comment / 04-18-2008 / 12:36
Nico, Du hast es wieder kurz, knapp und plastisch auf einen wichtigen Punkt gebracht. Danke. Allerdings halte ich Ungeborene jedenfalls für menschliches Leben, was denn sonst: es ist vom Menschen, nicht organisch und nicht pflanzlich. Ungeborene erinnern sogar (soviel zur thomistischen Bedingung des Denkens) mit Relevanz für die Befähigung auch viel späteren Lernens als geborene Kinder.
Und: Ungeborene wehren sich auch gegen Abtreibung. Ob willkürlich oder nicht, zeigt auch dies doch den dem Leben inhärenten Überlebenswillen. Die Bibel hat Hiob übrigens sozusagen verewigt und nicht seinen verzweifelten Ruf, nicht geboren sein zu wollen, respektiert. Vielmehr zeigt dies zu welcher Größe der des Leidens Schwache aufzusteigen vermag. Es ist im letzten ein Plädoyer für das Leben auch im Leiden.
Zurück zu Nicos Argument der Verantwortung, dem festen Komplementär der Freiheit. Das sehe ich genauso. Nur redet Stefan B. wie auch Rothbard nicht von Verantwortung, sondern von Recht und Forderung. Rothbard, den ich sehr schätze, argumentiert zwar durchaus in Nicos Sinne auch auf vertraglicher Basis, wendet aber dann ein, daß die Mutter ja das Recht habe, ihre Meinung zu ändern. Dies aber paßt nun gar nicht zur dem Vertrag wesentlichen Vertragstreue. Und auf Verträge – und nicht auf Befehl und Bevormundung setzt Rothbard ja wie auch Stefan B. (Lieber Stefan, verzeih’, ich finde den Ausdruck Stefan B ja nicht erstklassig. Bei uns in der Grundschule waren wir vier Stefans, da haben wir durchnumeriert. Ich lasse Dir auch gerne die 1, aber irgendwie ist mir das zu formal und unpersönlich.)
Zurück zur Sache: Stefan Bs Vorhalt im ersten Kapitel “Abtreibungsgegner enteignen werdende Mütter” empfinde ich zudem als furchtbar kalt. Und: Enteignen abtreibende Ärzte nicht auch Väter? (Nichts da “werdende Väter”: mit der Konzeption ist die Vaterschaft begründet!) Auch halte ich es für entlarvend widersprüchlich, den Menschen entscheiden zu lassen, ob er leben darf oder soll, nicht aber wie er leben darf. Da ist es konsequenter, leben zu müssen und leben lassen zu sollen. Und einen Menschen darf ich nun einmal nicht töten, jedenfalls keinen Unschuldigen, ich verletze damit auch „den Menschen“. (Zwar erkannte Ratzinger durchaus an, und so wird er es auch als Papst halten, daß eine Mutter und auch ein Vater das Kind als „Angreifer“ empfinden, aber sie selbst sind ja Ursache des „Angriffs“.) Der Mensch ist selbst Geschöpf – und der Umstand, daß Eltern einen neuen Menschen entspringen lassen vermögen, begründet kein Eigentum an diesen. Ich darf diesen neuen Menschen eben nicht als mein Eigentum zerstören, deshalb nicht, weil er eigener Mensch ist, weil es sich hier selbst um ein Subjekt handelt, welches nicht willfähriges Objekt anderer Menschen ist. Denn würde ich dies annehmen, dann wäre Willkür von Menschen über Menschen immer gerechtfertigt – und dies ist nicht so. Da bleibe ich Anarch. Genau deshalb gefällt mir auch Verhütung nicht. Die Katholische Kirche rechtfertigt diese aufgrund eingeforderter Verantwortung (wenn sie natürlich ist – als wenn die Natur nicht Gottes Schöpfung, sondern Gott selber wäre). Da habe ich ein Problem mit meiner Kirche und dem Papst: das ist kleingläubig und ungerecht. Kinder aber haben das Recht, ungewollt zu sein, nicht die Willkür anderer möge schon über ihre bloße Existenz entscheiden. Ungeliebte Kinder vermögen trotzig zu leben, sie sind ganz besonders Ebenbild der göttlichen Freiheit, die sich über den Eigensinn und die Beschränktheit sündiger Menschen erhebt. Und so geht mit der Ehe das Versprechen einher, Kinder anzunehmen. Fast immer tritt die Liebe dazu und sie begründet ja das neue Leben auch, sei es in Zärtlichkeit oder Leidenschaft. Der Kreislauf des Lebens und die Existenz der Liebe sind in diesen Fragen fundamental, nicht Recht, Forderung und Vertrag. Es geht hier auch nicht um Zusammenleben, Frieden, Kooperation oder Schlichtung. Hier geht es um den Grund des Lebens selbst, der ist, damit alles andere sein kann. Hier, ja hier schon als allererstes, scheiden sich Sklaverei und Freiheit.
Kommen wir zu Zwang und Strafe. Man mag die Nothilfe ablehnen, Abtreiber von ihrem Tun mit Zwang abzuhalten. Hier gilt, was nach den Maßstäben der Freiheit und auch rothbardscher Ethik, immer gilt: Die Kosten von Eingriffen habe ich wie die Folgekosten als Zwingender selbst zu tragen. Da bin ich vollkommen konform und dies ist ja auch die Argumentation in Kapitel 2 „Abtreibungsgegner bevormunden ungeborene Kinder“ und gilt für Eltern wie Kind gleichermaßen. Hier gehört zum angemaßten Recht jedenfalls diese Pflicht – was den Eifer dann gleich in richtige Bahnen lenkt. Noch besser geht es natürlich, wie im Kapitel 3 „Möglichkeiten der Abtreibungsgegner“ angeführt – und wie es ja auch tatsächlich passiert. Es gibt schon heute viele Stiftungen und Aktionen, die genau dies leisten; diesbezüglich konsequent kapitalistische Fonds kenne ich leider noch nicht. Zurück zur Nothilfe und damit verbundenem Zwang: Dieser kann allenfalls bei zutreffender Antizipation gerechtfertigt sein. Wer einen Banküberfall mit Gewalt verhindert, hilft ganz und gar nicht der Filmgesellschaft, die diesen gerade inszenierte, sondern macht sich schadenersatzpflichtig. Ohne dies zu vertiefen, ist, wie ich bereits gezeigt habe, eine zutreffende Antizipation beim Lebenserhalt grundsätzlich gegeben. „Des Menschen Wille ist sein Himmelreich“, weiß man in Köln, im Rheinland und anderswo und so wehrt man sich gegen den Gedanken, daß einen der Selbstmord in die Hölle fahren lassen soll. Die Katholische Kirche gebietet nun, diese Sünde nicht zu begehen, weiß aber doch um das letzte Richter- und Gnadentum Gottes und darum, daß der Mensch Sünder ist. Auch hier stellt sich nicht bloß eine Frage des Rechts oder Eigentums. Ich gehöre mir, von daher kann ich mich selbstredend umbringen. Der Mensch muß auch nicht überleben wollen, wie Stefan B. als Grund für das Selbstmordverbot mutmaßt. Der Wille – auch nicht der eigene – ist nicht das höchste und ist nicht das letzte Maß aller Dinge. Das zu verstehen ist Religion. Nur berechtigt nicht der Wille eines anderen, einen zu zwingen. Das ist Recht. Selbstmord ist also kein Unrecht, sondern eine Abwertung des Lebens, ein menschliches Nein zum göttlichen Ja. Abtreibung aber betrifft einen anderen Menschen. Diese ist Unrecht. Eine ganz andere Frage ist die, ob irgendwem und überhaupt deshalb ein Strafrecht begründet ist. Der Staat hat jedenfalls kein Strafrecht. Dies gilt ganz grundsätzlich, weil der Staat, vielmehr die Menschen, die als Staat handeln, selbst Unrecht tun. Trotzdem verstehe ich das Unrechtsempfinden, wenn rasende Autofahrer, Taschendiebe und bestimmte harmlose Meinungsäußerungen bestraft werden, Abtreibungsärzte aber straffrei bleiben. Dies stellt tatsächlich eine Unrechtsordnung dar und ist ganz typisch für Willkür und Unrecht, die von staatlicher Anmaßung ausgehen. Ein Strafrecht bei Abtreibung haben die Eltern, eventuell deren Sippe (ein Volk und eine Nation kann nur Rechte gegenüber anderen Völkern und Nationen haben, ein Recht auf Fortbestand des Volkes, gar einer Nation, welches sich derart gegen einzelne richtet, gibt es nicht!) und zwar die Eltern aus eigenem Recht und als Vertreter des Kindes. Das Strafrecht der Sippenmitglieder ist auf jeden Fall einiges schwächer, da es nur indirekt über die Verwandtschaft mit den Eltern gegeben ist. Das Strafmaß selbst ist schwierig zu erkennen und keinesfalls gesetzmäßig.
Wenn die Freiheit unteilbar ist, wieviel mehr ist es dann das Leben! Die Frage nach Behinderungen stellt sich hier überhaupt nicht- zumal diese gar nicht exakt prognostizierbar sind, allein die Kosten der Nothilfe werden regelmäßig höher sein. Aber auch hier weiß man es nicht im vorhinein, schaut man sich einen Beethoven oder Hawking an. Hier ergibt sich ein wunderbares Betätigungsfeld für Spekulationsfonds. Und außerdem gilt auch hier der ethische und moralische Vorrang des Heilens vor dem Aussortieren, der wiederum weithin nützliche Forschungsergebnisse zeitigen kann. Nun mag man, angesichts vermuteter und wahrscheinlicher Evolution dem Aussortieren durchaus das Wort reden, aber zum einen trugen die weltweiten Versuche der Vergangenheit, dies politisch und gewaltsam vorzunehmen üble Folge, und zum anderen läßt das Aussortieren von Menschenhand ja gerade Mutation und natürlicher Auslese kaum noch Platz. Dies kann es also nicht sein. Über den Begriff des Aussortierens kommen wir wieder zum Wesentlichen: Hier herrscht Willkür. Die Freiheit ist die Freiheit der eigenen Wahl. Der Wählende ist das Subjekt der Wahl. Das macht Menschen frei, das ist Freiheit des einen wie aller Menschen (und damit Gesetz!). Macht der Mensch als Mensch seine Existenz zum Objekt der Wahl, ist seine Freiheit dahin.
Comment / 04-18-2008 / 13:07
So wie ich sie verstanden habe, besagt sie nur, dass sowohl die Mutter als auch Abtreibungegner und alle übrigen Menschen nicht wissen können, was das ungeborene Leben eigentlich will. Daraus ist aber nicht zwingend ableitbar, was nun eigentlich geschehen soll.
Auf dieser spekulativen Basis sind (anfechtbare) Schlüsse und Gründe in allen Richtungen denkbar.
M.E. kranken solchen Diskussionen meist an einem Grundirrtum:
dass man nach Beseitigung oder Unterlassung aller willkürlichen Setzungen trotzdem noch zu gehaltvollen Aussagen kommen könne, also zum absoluten, zwingenden wie anwendbaren Schluss.
Dabei liegt der Gehalt bzw. eigentliche Grund gerade in der willkürlichen Setzung ( wurzelnd in Befindlichkeiten, Gefühlsregungen, Gemütszustanden usw.), auch wenn oft eine mehr oder weniger lange Schlussfolge darüber hinwegtäuschen will.
Pingback / 04-19-2008 / 04:09
[...] liebe > Die GPU kann nur einen der beiden 3D Modi. Deshalb wird ja OGL bei > > Vista in D3D übersetzt, da der Desktop schon D3D verwendet. > > Kann es sein dass du keine Ahnung hast was OGL nud D3D ist? Also programmiert habe ich bisher nur OGL und das vor Jahren während des Studiums, aber so als Anwender kenn ich beide Dinge doch. > > Ich glaube aber nicht, dass irgend etwas wildes passieren wird, es > > gibt ja zwei Möglichkeiten: Fullscreen ist es sowieso egal, da wird > > gewechselt, und windowed wird eine App einfach nicht die Resourcen > > bekommen, die sie braucht. > > Was hat Fullscreen oder Windowed mit OGL oder D3D zu tun? Fullscreen => eine Applikation ganz alleine, nichts stört rein. Windowed => es können mehrere Apps nebeneinander an der selben Anzeige mit verschiedenen Schnittstellen rumwerken und das verkraftet die Hardware oder deren Treiber nicht. Entweder D3D oder OGL, aber nicht beides native! > Oder ist das etwas speziell Mac Hardwaremaessiges? Es ging in den Posts davor um Windows Vista und die beschnittenen OGL Fähigkeiten. Da die Oberfläche aber mittels D3D gerendert wird, muss OGL übersetzt werden (=> Performanceverlust und OGL 1.4). Wenn man OGL native im Fenster verwenden will, dann kann man dafür das Vista GUI nicht verwenden. Rashim [...]
Comment / 04-19-2008 / 10:11
Wenn es denn so scheint, als seien zu dem Thema alle Argumente ausgetauscht (dies hier ist ja die Aktualisierung einer langen Diskussion) und als würde keine Seite die andere Überzeugen, ist die Frage wirklich diejenige danach: Was passiert dann? Dazu schreibe ich einen eigenen Haupteintrag, weil das eine entscheidende und m.E. ungelöste Frage in der nicht-staatlichen Rechtsphilosophie ist.
Comment / 04-19-2008 / 12:49
Ob alle Argumente ausgetauscht sind, können wir ja nicht wissen.
Aber die Frage ist gut: Was passiert, wenn die eine Seite die andere nicht überzeugen kann? Die Antwort: Nichts.
Das ist das Prinzip der Gewaltfreiheit.
Das Argumentieren selbst ist ja wesentlich (s.a. Hoppe). Nun gibt es ja Leute, die vermeintlich nicht argumentieren, sondern einfach draufhauen (Hobbes’ Menschen-Wölfe). Das stimmt aber nicht. Auch hier wird kurz reflektiert, also zumindest sich selber gegenüber argumentiert, ob das Draufhauen “besser” ist als das Argumentieren (vgl. Praxeologie). Daraufhin entwickelte man die Idee, solche Gewalttäter durch stärkere Gewalttäter im Zaum zu halten. (siehe auch Der Stärkere gewinnt) Diese Idee ist immer noch wirksam. Hinzu trat die Idee einer Gerichtsbarkeit (ein klügerer, neutraler Dritter möge entscheiden). Im Staat kommen beide Ideen zusammen.
Früher: Gewaltenteilung (Kirche, Fürst, König, Gilden u.v.a.m.)
Dann: Gewaltmonopol (Staat)
Demnächst: Gewaltdiversifikation (private Gerichte, private Polizei)
Erst durch die Privatisierung der Gerichtsbarkeit werden sich dann Konfliktlösungen entwickeln, die ohne die Institution “Richter” auskommen. Diese werden sich dann durchsetzen.
Die Heilsgeschichte dauert halt etwas länger.
Comment / 04-19-2008 / 13:06
Gute Antwort. Dennoch: Kann sich derjenige, der Abtreibung für Mord hält, darauf einlassen? Wenn ja, gibt es kein praktisches Problem, wenn nein, gibt es es doch.
Pingback / 04-19-2008 / 16:41
[...] Stefan Blankertz arbeitet sich an der – gerade auch aus libertärer Perspektive – ausgesprochen komplexen Frage der Abtreibung ab: Einerseits eine Betrachtung betroffener Rechte aus klassisch Rothbardianischer Perspektive, andererseits eine Erörterung möglicher Rechtsfolgen im Falle eines Rechtswettbewerbs. [...]
Comment / 04-19-2008 / 21:41
Dieses Problem gibt es. Wer Abtreibung für Mord hält – Totschlag ist es allemal (am Ende ist eine(r)/etwas tot) – mag vielleicht Nothilfe leisten. Dazu hatte sich Hans-Herrmann Hoppe ausgelassen. Er hält dies nicht für gerechtfertigt. Ich schon. Nur habe ich – diesbezüglich – das Problem, daß ich selbst menschliche Abtreibungs”ärzte” nicht töten mag. Sondern überzeugen.
Über Zeugen.
Comment / 04-20-2008 / 14:17
Nichts?
Entweder wird es dann zur Abtreibung kommen (was die eine Seite als Gewaltakt ansieht). Oder die Abtreibung wird verhindert (was die andere Seite als Gewaltakt ansieht).
Gerade darin, dass man das Verhalten der jeweils anderen Seite als Gewaltakt ansieht, liegt doch der Konflikt begründet, bzw. in der Inkompatibilität der Ansichten (Abtreiben und Nichtabtreiben schließen sich nunmal gegenseitig aus) und in dem (An)Trieb, die jeweilige Ansicht auch notfalls kostenreich durchzusetzen zu wollen. Kann man den Konflikt nicht durch “Überzeugung” lösen (was ja nichts anderes ist, als dass mindestens eine Seite vorzeitig zurücksteht und das Verhalten der anderen Seite zähneknirschend toleriert), dann wird die Auseinandersetzung geradzu zwangsläufig auf einer handfesteren Ebene fortgeführt. Andernfalls wäre der Konflikt kein wirklicher Konflikt oder wie Stefan Blankertz schreibt, es gäbe gar kein “praktisches Problem”.
Comment / 04-20-2008 / 16:13
Da hilft nur auf den technischen Fortschritt warten, künstliche Gebärmutter zu entwickeln und Abtreibungsgegener, die Kosten dafür übernehmen lassen. Die Kinder von Abtreibenden künstlich auszubrüten. Vielleicht können Leimütter auch eine Lösung sein, wenn sich genügend finden.
Comment / 04-20-2008 / 18:25
Darum sagt Rothbard auch als konsequentester Soziallogiker, den ich kenne: Eine Abtreibung, die den Fötus tötet, sei nicht legitim, sondern nur eine Extraktion des lebenden Fötus, der dann aber, außerhalb der Mutter, nicht lebensfähig sei. Insofern ist der Hinweis von Michel interessant und kann zu den nichtgewaltsamen Präventionsmaßnahmen zählen, auf die Stefan Sedlaczek setzt.
Dennoch finde ich nicht, dass die Frage, ob der Fötus ein Mensch ist, abschließend geklärt ist. Oder: Ab wann. Es gab in der früheren Neuzeit einige fanatische Gegner der (männlichen) Selbstbefriedigung, die die tausenden Seelen der Ungeborenen zitierten, um das Unrecht der Selbstbefriedigung zu beweisen. (Wichtiger Hinweis: Das ist wirklich neuzeitlich gedacht; die mittelalterlichen Ärzte, die dafür hielten, dass zurückgehaltener Same eine Selbstvergiftung des Körpers bewirke, haben Geistlichen nicht selten zur Selbstbefriedigung aus medizinischen Gründen geraten.)
Ich hänge mich mal mit einer These aus dem Fenster, das ist gefährlich, aber immerhin ein Anfang: Für mich handelt es sich dann um ein Rechtssubjekt, wenn ein (Über-) Leben außerhalb des Mutterleibes möglich ist. Durch die Medizin verlagert sich diese Grenze zeitlich weiter nach vorn, siehe die Bemerkung von Michel.
Alles nicht sehr befriedigend. Aber die Vorstellung, dass Krieg um die Frage geführt wird, finde ich auch nicht sehr beruhigend. Aber ich würde mich, um das klar auszudrücken, schon dazu verstehen, Ärzte und Frauen, die abtreiben, gegen gewaltsame Bestrafungsabsichten von Abtreibungsgegner zu verteidigen. Die Demokratie kanalisiert diese Kriegsaufstellung in Wahlkampf. Auch nicht befriedigend. Aber wer hat einen besseren Vorschlag?
Pingback / 04-20-2008 / 21:08
[...] liebeDu recht hast hast Du recht. Allerdings muss man den Jungs lassen, > dass es verhaeltnismaessig wenig Schlaegereien etc. gibt, wenn man > die Menschenmassen und den Alkoholpegel beruecksichtigt. Naja, wie soll man jemandem auch eine reinhauen, den man dank temporärer Drogenpsychose (Techno is Musik;nie will mich einer halbnackt sehen, aber hier schon;keine Message is meine Message) niemanden mehr wahrnimmt, dem man eine zimmern könnte. Abgesehen davon sind Schlägereien kein Indikator für Gewaltfreiheit, zumal solche Kirmeskloppereien ja nicht wegen “Meinungsverschiedenheiten” aufkommen, sondern weil das unter gewissen Gesellschaftsgruppen einzig mögliche Form der Kommunikation ist.(”ey alder, ich hau dir…” Abgesehen davon ist die Heuchelei “Love, Hurz änd Money” nun echt albern, beim Oktoberfest trifft man sich auch nur zum kollektiven Drogenkonsum (oans,zwo,gsuffa) und da ist auch keiner so dummdreist, das politisch oder cool zu nennen… > Hm. Ist doch ein freies Land, da kann jeder machen was er will. So, seit wann denn das? Posted in Allgemein on April 20th, 2008 | [...]
Comment / 04-21-2008 / 09:07
Wenn das “Überleben-können” das grundlegende Kriterium ist, Rechtssubjekt zu sein, ist jeder Schwächere nicht nur machtlos, sondern auch rechtlos.
Mir ist es völlig unverständlich, wie man den Umstand, daß jemand hilf- und schutzbedürftig ist, als Kriterium seiner rechtmäßigen Vernichtung heranziehen kann? Das mag Libertarismus in Reinform sein, ist aber weit unter dem Niveau eines liberalen “Rechtes auf in Ruhe gelassen zu werden”.
Es ist dann auch zwingend die völlige Rechtlosigkeit eines jeden, denn es ist jeder potentiell und tatsächlich relativ “schwächer”.
Comment / 04-21-2008 / 10:46
Die Definition lautete, “Überleben außerhalb des Mutterleibes”, nicht generell: wer nicht allein überlebensfähig ist, ist (noch) kein Rechtssubjekt.
Allerdings: Rothbard lehrt uns schon, auch unangenehmen Konsequenzen ins Auge zu sehen. Auch wer außerhalb des Mutterleibes nicht allein lebensfähig ist, ist unter allen denkbaren gesellschaftlichen Bedingungen auf das Wohlwollen der pflegenden Mitmenschen angewiesen. Dies ändert weder der Staat mit der Definition eines Anspruches noch eine humane Rechtssetzung. Die libertäre politische Aussage ist die, dass dieses Wohlwollen freiwillig gespendet sei soll und nicht erzwungen sein darf und wir hoffen als Humanisten, dass es auch den Hilflosen in einer solchen Situation besser geht als unter der Verwaltung von Zwangsfürsorge.
Comment / 04-21-2008 / 12:54
Und was ist das Motiv eines sich konkretisierenden Humanismus? Recht, Moral, Eigennutz?
Warum soll (nur) ein Geborener Rechtssubjekt sein, und welche Rechte hat er?
Was nutzt es, Rechtssubjekt zu sein, wenn man auf Wohlwollen angewiesen ist?
Wer ist wann nicht auf Wohlwollen angewiesen?
Comment / 04-22-2008 / 20:09
Für mich ist jemand Rechtssubjekt, wenn er in der Lage ist, sich selbst und andere als Rechtssubjekte zu begreifen. Moralich/Rechtlich ist die Abtreibung nicht fragwürdig, weil die Rechte eines Subjekts verletzt werden, sondern weil ein späteres Rechtssubjekt verhindert wird. Die Rechte eines Subjekt können der Existenz dessen durchaus vorrangehen, wenn diese Existenz absehbar ist. Ein ungezeugtes Kind hat also keine Rechte, ein Fötus schon. Embryonen, die auserhalb einer Umgebung entstehen, die ihr weiteres Überleben sichert, liegen in einer Grauzone.
“Was nutzt es, Rechtssubjekt zu sein, wenn man auf Wohlwollen angewiesen ist?”
Das man weis gegen welches Übelwollen man sich wehren darf?
Pingback / 06-04-2008 / 17:04
[...] menschenDas ist einfach nur laecherlich. > > Weisst du wenigstens was “vorsätzlich” bedeutet? Und ist dir klar, > dass die Art des Motives zum Töten von Menschen sehr wohl eine Rolle > bei jedem Urteil über diese Taten spielt – und spielen muss? ja ist mir bekannt. Doch meine ansicht ist Toeten ist falsch aus welchen gruenden auch. ich finde NIEMAND darf toeten. Palestina nicht Israel nicht USA nicht Iran Nicht Schweiz nicht Tibet nicht wer auch immer. (da ist meine meinung, kein mensch hat das recht das leben eines anderen menschen zu beenden, auch aus rache/vergeltung nicht) > > > Das ist einer der Besten Post’s im TP forum seit ich hier mitlese und > > schreibe (seit 2000) es ist deer objektivste post. > > Was soll an dem Inhalt des posts “objektiv” sein? Er ist eine > “Meisterleistung” des irrationalen Geschwurbels und völlig subjektiv. erklaer mir doch bitte wo der post subjektiv ist bitt, ich kanns ned finden. > > Aber “objektiv” erscheint er dir bestimmt, weil er zufällig auch > deine Meinung wiederspiegelte oder besser gesagt deine Stimmung > ausdrückte. Ja im gross und ganzen entspricht es meiner meinung. ist es deshalb Objektiv? nein das waere sehr subjektiv. doch ich halte ihn für objektiv da er das problem von allen seiten betrachtet und es auch sehr gut in worte fast. > > > Wiso darf eine seite toeten die andere aber nicht. > > Sollen deshalb beide “Seiten” (wieso überhaupt “Seiten” – die hängen > keinesfalls zusammen)… > > Also nochmal: Sollten deshalb beide Gruppierungen töten dürfen? Weil > die eine nunmal die “höchste Macht” ist? kein einziger mensch darf toeten, es ist in meinen augen falsch. Kein mensch besitzt dieses recht. leider gibt es ein paar staaten auf dieser welt (leider recht viele) die sich selber dieses recht erteilen und munterdrauflos toeten. > > Wer sagt denn, dass das Töten der “höchsten Macht” überhaupt OK ist? > Das hat doch vor allem “warner” immerfort behauptet – dass “man” das > im allgemeinen OK findet. Nur was allgemein als OK gilt heist nicht das es OK ist. meine meinung KEIN MENSCH DARF MENSCHEN TOETEN > > Das ist ein allzu billiger Trick. Und die unlogische Struktur des > posts macht ihn nicht unanfechtbar, was Manchem hier wohl so > erschienen sein mag. (greetz ans Cabaret Voltaire an dieser Stelle). endlich ein kritikpunkt der zutrifft. Der post ist recht schlecht strukturiert. aber es geht mir halt um den inhalt. Und der inhalt ist eusserst interesant. > > mfG [...]
Pingback / 09-06-2008 / 11:48
[...] von Sarah Palin, Vizepräsidentschaftskandidatin der US-Republikaner, hat mich weiter über die Abtreibungsfrage nachdenken lassen, die ja für heftige Kontroversen auch unter Libertären sorgt. Sarah Palin [...]
Comment / 09-08-2008 / 16:21
> m.E. ungelöste Frage in der nicht-staatlichen Rechtsphilosophie ist.
Sie ist gelöst. Erneut: Dazu später mehr.
PS: Ich kenne auch durchaus ernst zu nehmende Leute, die die Rechtsphilosophie als solche für vollendet halten. Seit 1824.
Comment / 09-10-2008 / 06:58
“Die Mutter ist für die Situation des Kindes verantwortlich. Wenn ich jemanden in meiner Wohnung einsperre und ihn dann nichts zu Essen gebe oder die Wohnung abfackel, dann ist das Mord. Da kann ich nicht argumentieren, der Eingesperrte würde ja auf meine Kosten leben, mich also meiner Rechte berauben.”
Das ist eine als Vergleich getarnte falsche Gleichsetzung, die gravierende Unterschiede ignoriert:
1) Wer eine sich rechtmässig verhaltende Person einsperrt, übt Zwang aus weil das gegen den Willen einer vorhanden Person passiert. Er begeht damit Unrecht.
Inwiefern ist ein Embryo gegen seinen Willen eingesperrt? Woher will man da denn Willen erkennen?
2) Wer einen eingesperrten Menschen verhungern lässt, begeht einen Mord.
Hier ist es für die Beurteilung dieses Unrechts insofern egal, ob der eingesperrte zunächst freiwillig eingesperrt wurde, oder gegen seinen Willen, weil es sich in beiden Fällen um Mord handelt.
Wer jedoch einen Embryo entfernen lässt, entfernt einen “Parasiten”, mit dem KEINE Vereinbarung getroffen wurde; wie denn auch, wenn zum Zeitpunkt der Zeugung der Gezeugte qua Definition ja NICHT vorhanden war.
Der Embryo ist ergo weder gezwungen worden, sich im Körper der Frau zu bilden, noch wurde eine Vereinbarung mit ihm abgeschlossen, da er bei der Zeugung ja nicht existierte und damit keinen Willen bekunden konnte.
Zum Nachdenken:
Man stelle sich vor, jemand legte sich an einem Abend schlafen und wachte am nächsten Morgen mit einem zweiten Menschen in seinem Körper auf. Müsste er diesen dann eurer Meinung nach wirklich durchfüttern? Oder dürfte er diesen entfernen lassen?
Was wäre, wenn dieser Zustand permanent wäre, und der zweite Mensch außerhalb des Körpers dieser Person nicht existieren könnte? Müßte die Person diesen zweiten Menschen ihr Leben lang durchfüttern?
Comment / 09-10-2008 / 07:00
Man möge mir verzeihen, aber hier noch eine Ergänzung:
Die Argumentation von Stefan Blankertz fand ich äußerst konsequent und konsistent. Hut ab.
“no being has a right to live, unbidden, as a parasite within or upon some person’s body” Rothbard
Comment / 09-10-2008 / 10:36
Konsequent und konsistent, ja, in der Theorie. Auf das im Fall einer Abtreibung beteiligte “Material” angewendet, entbehrt dieser (Grund-)Satz nicht einer gewissen Komik – oder Tragik, je nach dem, welche moralische Haltung man zur Abtreibung einnimmt; für die einen ist sie Angebot, für die anderen Delikt.
Ich kann über den Satz lachen, andere bringt er zur Verzweiflung; hier zeigt sich, welcher Vorteil die Abstraktion bietet, um Fronten zu klären. (Advantage: Rothbard
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