Vorlesen

Angeregt von einer Bemerkung von Stefan Sedlaczek hier Überlegungen zur Anwendung des Rothbard-Paradigmas von der Unterscheidung zwischen politischer Ethik und privater Moral: Thema Abtreibung. Der Ausgangspunkt der Diskussion ist meist die Frage, ob ungeborene Föten oder Embryos als „Menschen“ zu bezeichnen seien. Die moderne Medizintechnik, die Embryos sichtbar werden lässt, und Frühgeburten überlebensfähig macht, verwischt die ehemals so klaren Grenze zwischen „schon Mensch“ und „noch nicht Mensch“. Diskussionen, die an dieser Frage ansetzen, verlaufen unbefriedigend und setzten dann letztendlich willkürliche Grenzen wie z.B. „Mensch schon bei Empfängnis“ (d.h. auch die „Pille danach“ wäre Mord) oder „Mensch erst im Xten Monat der Schwangerschaft“. Ich schlage einen anderen Weg der Argumentation vor.

Abtreibungsgegner enteignen werdenden Mütter
Der Abtreibungsgegner (A) verlangt von der werdenden Mutter (M), ein drittes Wesen zu erhalten, das ungeborene Kind (K) nämlich. Hierzu muss M ihre Ressourcen (Zeit, Geld, Gesundheit) langfristig binden. Damit entspricht das Verhältnis zwischen Abtreibungsgegner und werdender Mutter dem üblichen wohlfahrtsstaatlichen Denken. Denn mit der gleichen Logik könnte A von M fordern, z.B. hungernde Kinder in Afrika mit ihrem Geld zu unterstützen. A eignet sich auf diese Weise Kontrolle über die Ressourcen von M an. Es geht also nicht um die Frage, ob K ein Mensch sei oder nicht, sondern ob es rechtens ist, dass M durch A gezwungen wird, K zu erhalten.
Es kann allerdings ein Unterschied dazwischen geltend gemacht werden, ob K ein ungeborenes Kind oder ein anderer Mensch ist, denn M hat K in Existenz gebracht bzw. war daran beteiligt. Doch kann aus „etwas in Existenz bringen“ abgeleitet werden, „unbedingt verpflichtet sein, es zu erhalten“? Unabhängig von dieser Frage ändert der genannte Unterschied nichts an der zugrundeliegenden Beziehung zwischen A und M: A fordert M auf, mit ihren Ressourcen den Wunsch von A zu befriedigen.
Es muss auch der Sonderfall der Vergewaltigung mit folgender Schwangerschaft betrachtet werden, bei dem der Vergewaltiger (V) das „In-Existenz-Bringen“ M aufgenötigt hat. Zumindest in einem solchen Fall müsste A die Abtreibung gestatten. Dieser Fall führt uns zu einer weiteren Überlegung: Warum kann A ausschließlich von M verlangen, K zu erhalten? Verallgemeinern wir V auf „Vater“, so wäre der folgerichtige Schritt von A, nicht nur M, sondern auch (oder vor allem) V zur Erhaltung von K zu zwingen. Es muss einleuchten, dass damit der wohlfahrtsstaatliche Charakter von A noch deutlicher zu Tage träte. Ergo: Die meist rechten Abtreibungsgegner argumentieren genauso wie linke Wohlfahrtsstaatsbefürworter!

Abtreibungsgegner bevormunden ungeborene Kinder
A hat nicht nur M gegenüber eine wohlfahrtsstaatliche Beziehung, sondern auch K gegenüber. A meint nämlich zu wissen, dass das Interesse von K unbedingtes Überlebenwollen sei. Diese bevormundende Haltung äußert sich z.B. ebenso im Verbot von Sterbehilfe oder in der generellen Vermutung, dass Selbstmord auf psychischer Krankheit (und nicht auf Entscheidung) beruhe. Ein gescheiterter Selbstmordversuch ist zwar in Deutschland inzwischen straffrei, wird aber immer noch oft mit Zwangs-Psychiatrisierung geahndet. Sehen wir uns die Gründe für Abtreibung an, so stellt sich schnell heraus, dass es für K durchaus Gründe geben könnte, nicht unbedingt überleben zu wollen. Auf dem Höhepunkt seiner Leiden verfluchte Hiob den Tag seiner Geburt. Hiob gilt als überaus gottgefällig und als vorbildlicher Mensch sowohl im Judentum als auch in der Christenheit und bei den Moslems.
Den klarsten Fall stellt eine zu erwartende schwere Behinderung von K dar. Es kann mit der gleichen Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass K unter der Bedingung von Behinderung nicht überleben wollen würde wie umgekehrt. Zu großer Aufregung hat kürzlich der Fall eines schwerbehinderten Menschen geführt, der gegen seine Mutter klagte, weil sie ihn nicht abgetrieben hatte! Man kann K nicht fragen, und K kann weder antworten noch entscheiden. Aber wer entscheidet für K? Oder konkreter gefragt: Mit welchem Recht beansprucht A, für K entscheiden zu können? Warum nicht M? Gehen wir zu dem Argument zurück, M sei verpflichtet, K zu erhalten, weil M daran beteiligt war, K in Existenz zu bringen. Es wäre doch naheliegend, M (statt A) als diejenige anzusehen, die das Interesse von K wahrnimmt.
Auch hier wieder ist das Muster der Argumentation der rechten Abtreibungsgegner ihren linken Pendants ebenbürtig: Die Wohlfahrtsstaatler behaupten, die Bürokratie müsse in die Erziehung der Eltern eingreifen, wenn es Schaden an Leib und Leben der Kinder abzuwenden gelten, z.B. weil die Kinder zu dick oder zu dünn sind, weil sie einer dem Staat nicht genehmen Religion augesetzt werden, weil sie eine vom Staat nicht anerkannte medizinische Behandlung erhalten usw. Einziger Unterschied: Die Bevormundugsabsicht der Rechten richtet sich auf die Zeit vor, die der Linken auf die Zeit nach der Geburt.
Die meisten Abtreibungsgegner gestehen zu, dass eine Abtreibung dann gestattet wäre, wenn die Entscheidung zwischen „Leben der (werdenden) Mutter“ und „Leben des (ungeborenen) Kindes“ zu fällen sei. Dies zeigt, dass im Verhältnis zwischen (werdender) Mutter und (ungeborenem) Kind eine Abwägung zwischen den Gütern durchaus im Bereich des moralisch Richtigen liegen kann, gerade wenn es um Leben und Tod geht. Im Verhältnis einer Mutter zu ihrem geborenen Kind wäre es demgegenüber ausgeschlossen, das Kind ohne dessen Zustimmung für das Leben der Mutter zu opfern. Das wäre Mord.
Eine Güter-Abwägung findet in allen Situationen statt, in welchen sich eine werdende Mutter für eine Abtreibung entscheidet. Etwa: Eine Abtreibung nach einer zur Schwangerschaft führenden Vergewaltigung könnte so angesehen werden, dass dem Kind ein Leben in dem Bewusstsein erspart wird, aus einem Verbrechen hervorgegangen zu sein. Oder: Eine Abtreibung in einer für die Mutter wirtschaftlich unsicheren Lage könnte so angesehen werden, dass dem Kind ein Leben in Armut erspart wird. Oder: Die Abtreibung eines unerwünschten Kindes erspart diesem ein Leben ohne mütterliche Liebe. Kleinkinder, die zu wenig Zuwendung erhalten, können übrigens krank werden oder gar sterben. Dies Phänomen ist in der Psychologie unter dem Begriff „Hospitalismus“ bekannt. Die Abtreibungsgegner müssten also nicht nur Mutter (und Vater) zur Erhaltung des (unerwünschten) Kindes zwingen, sondern auch dazu, es zu lieben. Eins führt zum anderen – und zwar in den sozialen Überwachungsstaat.
Wie ein betroffenes Kind entscheiden würde, kann niemand wissen. Aber ich sehe keinen vernünftigen Grund dafür, dass Abtreibungsgegner meinen, mit mehr Recht im Namen des ungeborenen Kindes entscheiden zu können als die werdende Mutter. Dies können sie bloß, wenn sie behaupten, dass jeder Mensch unter beliebigen Bedingungen unbedingt überleben wolle. Das ist offensichtlich empirisch falsch und wäre darum nur wiederum als bevormundende Normierung zu formulieren: Jeder Mensch müsse unter allen Umständen überleben wollen.

Möglichkeiten der Abtreibungsgegner
Die von mir vorgelegte Argumentation besagt nur, dass Abtreibungsgegner werdende Mütter nicht zwingen dürfen, ungewollte Kinder auszutragen. Sie besagt nicht, dass sie Abtreibungen moralisch unanfechtbar finden müssen. Vielmehr können sie alles das gegen Abtreibungen unternehmen, was keinen Zwang zu Hilfe nimmt.
Zunächst einmal können Abtreibungsgegner versuchen, werdende Mütter davon zu überzeugen, dass Abtreibungen abzulehnen seien. Sie können beispielsweise religiöse Argumente anführen oder Bilder zeigen, auf denen zu sehen ist, wie stark Föten bereits menschliche Züge erkennen lassen. Sie können sogar erklären, abtreibende Frauen oder generell Abtreibungsbefürworter zu boykottieren und zu diskriminieren.
Vor allem aber können Abtreibungsgegner werdenden Müttern, die an Abtreibung denken, in ihrer Not beistehen, also ihnen materielle oder psychologische Hilfe anbieten (in der libertären Gesellschaft selbstverständlich nur auf freiwilliger Basis, sowohl was die Ressourcen als auch was die Annahme betrifft!) oder sich zur Adoption des geborenen Kindes bereit erklären.
Ganz persönlich empfinde ich Abtreibungsgegner als heuchlerisch, wenn sie werdende Mütter zum Austragen der Kinder zwingen wollen, aber nicht bereit sind, eigene Ressourcen für die Aufzucht der Kinder bereit zu stellen. Wenn die Abtreibungsgegner eine Stiftung zur Hilfe von werdenden Müttern in materieller oder psychischer Not finanzieren würden, könnte die Zahl der Abtreibungen sicherlich deutlich gesenkt werden. Eine solche Stiftung wäre der freiheitliche Weg.