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In einem Kommentar zu einem liberalen Programmvorschlag auf ef-online schreibt Heiko Kretzschmar, der sich bei seiner Argumentation auf Hoppe, Rothbard* und Friedman sen. bezieht:

“Unter den gegenwärtigen Bedingungen des Umverteilungsstaates ist es alles andere als liberal, Drogen freizugeben, die Schulpflicht abzuschaffen, oder ungehindert Ausländer ins Land zu lassen. Denn ich, der Steuerzahler, muß für die Kosten für Aufklärungskampagnen, Rehabilitationsprogramme, Sozialarbeiter, Gefängnisunterbringung und Terrorismusprävention aufkommen. Also habe ich unter den Bedingungen des Sozialstaates das Recht, mich in fremder Leute Angelegenheiten einzumischen.”

Das Argument zuende gedacht bedeutet nichts weniger, als dass eine Veränderung in liberale Richtung praktisch unmöglich ist. Denn das Argument gilt auch für wesentliche andere Themen, z.B.: Die Aufhebung von beruflichen Monopolgarantieren bedeutet unter der Bedingung eines unfreien Arbeitsmarktes, dass bestimmte Menschen ggf. verarmen. Der Abbau von Subventionen bedeutet unter der Bedingung des Interventionismus, dass bestimmte Menschen ggf. arbeitslos werden. Die Abschaffung von Sozialleistungen bedeutet unter den gegenwärtigen Bedingungen eine Verschärfung des Elends.

Die Struktur des Argumentes führt entweder dazu, dass wir zunächst einmal die Totalität des Etatismus anerkennen müssen (und dann erst überlegen können, wie Veränderung noch möglich ist). Oder sie führt dazu, dass wir manche (erwarteten) negativen Nebenauswirkungen von Entstaatlichung für weniger schlimm erklären als andere. Dann können wir ein praktisches Programm entwickeln. Das ist dann allerdings nicht mehr freiheitlich, sondern bedient eine bestimmte Interessenstruktur im Rechts/Links-Schema des Etatismus: Die einen finden es z.B. nicht so schlimm, wenn die Habenichtse “draußen bleiben” müssen; die anderen, wenn z.B. die Sozialkassen “belastet” werden. Das (vermeintliche) “Recht, mich in fremder Leute Angelegenheiten einzumischen” wird ja von Linken und Rechten unter den gegenwärtigen Bedingungen gleichermaßen für sich reklamiert, nur mit jeweils anderen (manchmal allerdings auch ziemlich ähnlichen) Inhalten.

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* Die Bezugnahme auf Rothbard halte ich für philologisch falsch. Denn Rothbard war m.W. ein unbedingter Abolist, d.h. vertrat die Auffassung, dass es zu jeder beliebigen Zeit ein Fortschritt sei, jede beliebige staatliche Intervention abzuschaffen. Das Zitat von Rothbard, das Kretzschmar anführt (es gibt kein [positives] “Recht auf Redefreiheit”, vielemehr eins, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren), trifft auf den Ausgangspunkt nicht zu, denn das von Kretschmar behauptete positive Recht, unter den gegenwärtigen Bedingungen sich in die Angelegenheiten fremder Leute einzumischen, ist ja gerade eins, in das Eigentumsrecht einzugreifen, z.B. vom eigenen Geld keine Drogen kaufen zu dürfen.