Der wahre Weg geht über ein Seil, das nicht in der Höhe gespannt ist, sondern knapp über dem Boden. Es scheint mehr bestimmt stolpern zu machen, als begangen zu werden. (Franz Kafka)
“Wir verstehen das Grundgesetz als Abwehrgesetz gegen staatliche Übergriffe auf Person oder Eigentum der Staatsmitglieder und als strukturellen Beschränkungskatalog der Staatsmacht. Dies ist auch die historische Wurzel und der ursprüngliche Sinn dieses Gesetzes. Wir lehnen daher die zunehmende Tendenz von Gesetzgebung und Rechtsprechung ab, das Grundgesetz in einen umfassenden Staatsaufgabenkatalog umzuwandeln und umzuinterpretieren. Die exzessive Auslegung des sogenannten Sozialstaatsgebotes unterläuft die grundgesetzlich verankerten strukturellen Beschränkungen der Staatsmacht und ersetzt sie durch eine inhaltliche Allzuständigkeit des Staates.
Das Grundgesetz garantiert die Institution des Eigentums. Diese Garantie wird gebrochen, wenn unter dem Deckmantel der “Sozialpflichtigkeit des Eigentums” in weitem Umfang erarbeitetes und ererbtes Eigentum der Umverteilungsmaschinerie des Staates einverleibt wird. Der “Halbteilungsgrundsatz” des Bundesverfassungsgerichtes ist die traurige Bestätigung dieses Bruches. Wir fordern die uneingeschränkte Wiederherstellung des Menschenrechts auf Eigentum.
Das Grundgesetz bestimmt Deutschland als “demokratischen und sozialen Bundesstaat”. Sowohl der demokratische Entscheidungsprozess wie auch die sozialstaatliche Rechtsetzung finden ihre unverrückbare Grenze an den Grundrechten auf Freiheit und Eigentum. Es muss jedem Menschen freistehen, ob er sich den Beschränkungen der freien Verfügung über sein Eigentum, die Folge jeder Staatstätigkeit sind, aussetzt oder ob er sich ihnen versagt. Wir lehnen alle kollektiven Vorhaben und rechtlichen Regelungen ab, die auf das Leben oder das Eigentum von Nicht-Beteiligten und Unfreiwilligen zielen – ganz gleich, ob zu deren Vor- oder Nachteil. Daher fordern wir die Anerkennung des individuellen wie des kollektiven Sezessionsrechts als ein grundgesetzlich verankertes Menschenrecht.”
Hatte ich ‘mal für das Programm der Partei ‘Die Freien’ geschrieben. Steht jetzt hier. Und mein gestrichenes posting hat versucht, diesen Geist wiederzubeleben – allerdings ohne Erfolg. Ich kann das Geschriebene nicht mehr vertreten. Habe ich halt nur etwas zu spät bemerkt.
Comment / 09-17-2007 / 15:28
Warum streichen Sie denn Ihren eigenen Unsinn durch?
Comment / 09-17-2007 / 16:03
@Felix: Warum streichen Sie Ihren Unsinn eigentlich nicht durch???
Comment / 09-17-2007 / 16:54
@Felix
… weil das das Berste ist, das man mit seinem eigenen Unsinn machen kann.
Comment / 09-17-2007 / 17:08
@Felix
sorry, hab’ das nur so hingekotzt.
Lange Fassung:
“Wir verstehen das Grundgesetz als Abwehrgesetz gegen staatliche Übergriffe auf Person oder Eigentum der Staatsmitglieder und als strukturellen Beschränkungskatalog der Staatsmacht. Dies ist auch die historische Wurzel und der ursprüngliche Sinn dieses Gesetzes. Wir lehnen daher die zunehmende Tendenz von Gesetzgebung und Rechtsprechung ab, das Grundgesetz in einen umfassenden Staatsaufgabenkatalog umzuwandeln und umzuinterpretieren. Die exzessive Auslegung des sogenannten Sozialstaatsgebotes unterläuft die grundgesetzlich verankerten strukturellen Beschränkungen der Staatsmacht und ersetzt sie durch eine inhaltliche Allzuständigkeit des Staates.
Das Grundgesetz garantiert die Institution des Eigentums. Diese Garantie wird gebrochen, wenn unter dem Deckmantel der “Sozialpflichtigkeit des Eigentums” in weitem Umfang erarbeitetes und ererbtes Eigentum der Umverteilungsmaschinerie des Staates einverleibt wird. Der “Halbteilungsgrundsatz” des Bundesverfassungsgerichtes ist die traurige Bestätigung dieses Bruches. Wir fordern die uneingeschränkte Wiederherstellung des Menschenrechts auf Eigentum.
Das Grundgesetz bestimmt Deutschland als “demokratischen und sozialen Bundesstaat”. Sowohl der demokratische Entscheidungsprozess wie auch die sozialstaatliche Rechtsetzung finden ihre unverrückbare Grenze an den Grundrechten auf Freiheit und Eigentum. Es muss jedem Menschen freistehen, ob er sich den Beschränkungen der freien Verfügung über sein Eigentum, die Folge jeder Staatstätigkeit sind, aussetzt oder ob er sich ihnen versagt. Wir lehnen alle kollektiven Vorhaben und rechtlichen Regelungen ab, die auf das Leben oder das Eigentum von Nicht-Beteiligten und Unfreiwilligen zielen – ganz gleich, ob zu deren Vor- oder Nachteil. Daher fordern wir die Anerkennung des individuellen wie des kollektiven Sezessionsrechts als ein grundgesetzlich verankertes Menschenrecht.”
Hatte ich ‘mal für das Programm der Partei ‘Die Freien’ geschrieben. Steht jetzt hier. Und mein gestrichenes posting hat versucht, diesen Geist wiederzubeleben – allerdings ohne Erfolg. Ich kann das Geschriebene nicht mehr vertreten. Habe ich halt nur etwas zu spät bemerkt.
Comment / 09-18-2007 / 01:46
Ist genauso richtig so.
Das Grundgesetz hindert Jung und seine Jungs noch normativ an der Ausübung ihres freien kriminellen Willens.
Praktisch aber wohl nicht.
Gut daß das deutsche Volk dem fernzusehen kann.
Bis es verstrahlt ist.
Oder ist es das schon?
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